Häufige Fragen:


Muss ich mich erst bei star79 anmelden, um günstiger telefonieren zu können?
Nein, einfach 01079 + Vorwahl + Rufnummer wählen.

Ist ein Mindestumsatz erforderlich?
Nein, Sie können 01079 immer dann vorwählen, wann Sie es wollen.

Muss ich eine Grundgebühr an 01079 bezahlen?
Nein, nur die reinen Telefonkosten.

Viele Anbieter verlangen eine Gebühr für den Gesprächsaufbau. Ist das bei 01079 auch so?
Nein. 01079 berechnet keine Kosten für den Gesprächsaufbau.

Wie rechnet 01079 ab?
01079 rechnet minutengenau ab! Siehe Tarife 01079!

Wie kann ich mit 01079 ins Ausland telefonieren?
Ganz einfach. Zuerst wie gewohnt die 01079 wählen, dann die Landesvorwahl z.B. Österreich 0043, dann die Ortsvorwahl ohne führende Null und dann die Rufnummer. Beispiel Wien: 01079 0043 1 333 444.

Von wem bekomme ich meine Rechnung?
Die Rechnung erstellt wie gewohnt die Deutsche Telekom AG, sie weist dabei separat aus, welche Kosten für die Inanspruchnahme unseres Service angefallen sind. Wenn Sie darüber hinaus einen Einzelgesprächsnachweis wünschen, so können Sie diesen bei der Deutschen Telekom beantragen.

Was sind Ortsgespräche?
Als Ortsgespräche zählen in diesem Sinne alle Gespräche zu Zielen im gleichen Vorwahlbereich. Daneben gibt es noch sog. Nahgespräche, dies sind Gespräche zu benachbarten Ortsnetzen, die max. 20 Kilometer entfernt sind. Diese werden beispielsweise von der Deutschen Telekom zum Ortstarif abgerechnet.

Kann ich mit star79 auch Ortsgespräche führen?
Sie können mit star79 auch Ortsgespräche führen. Genauso wie bei den bisherigen Ortsgesprächen im Netz der Deutschen Telekom muss man auch beim Call by Call im Ortsnetz die Ortsnetzvorwahl nicht mitwählen.

Beispiel: Frau Muster will von ihrem Berliner Telekomanschluss eine Freundin in einem anderen Stadtteil Berlins anrufen und das Gespräch über star79 führen. Sie wählt dazu: 01079 1234567. Die Ortsnetzkennzahl 030 kann weggelassen werden.

Wie werden die (Orts)-Gespräche, die ich über star79 führe, abgerechnet?
Ebenso wie Fern- und Auslandsgespräche im Call-by-Call-Verfahren werden die anfallenden Gesprächsgebühren über die Rechnung der Deutschen Telekom eingezogen. Dort werden die Telefonate über Call-by-Call-Anbieter als eigener Posten getrennt von den Gebühren der Telekom aufgeführt. Wenn man der Deutschen Telekom eine Einzugsermächtigung erteilt hat, werden die fälligen Beträge automatisch mit abgebucht.

Kann ich star79 nutzen, wenn ich eine Preselection mit einem bestimmten Wettbewerber der Deutschen Telekom vereinbart habe?
Call by Call "überschreibt" quasi die feste Voreinstellung (Preselection) auf einen bestimmten Anbieter. Somit kann auch jeder Preselection-Kunde von Fall zu Fall und ohne Veränderung an der bestehenden Preselection Call by Call, z. B. für Ortsgespräche, nutzen.

Kann ich Call by Call nutzen, obwohl ich bei der Deutschen Telekom einen Optionstarif, z. B. AktivPlus oder XXL, bestellt habe?
Call by Call ist jederzeit und ohne Einschränkungen möglich.

Funktioniert Call by Call für Ortsgespräche auch dann, wenn ich meinen Telefonanschluss bei einem City-Carrier, also z. B. bei Arcor, Hansenet oder NetCologne habe?
Nein, dies geht bei Ortsgesprächen ebenso wenig wie bei Ferngesprächen. Call by Call funktioniert nur für Kunden, die ihren Telefonanschluss bei der Deutschen Telekom haben. Die entsprechende gesetzliche Verpflichtung zur Netzzusammenschaltung besteht nur für marktbeherrschende Unternehmen. Die "Stadtnetzbetreiber" sind hingegen nicht marktbeherrschend.

Was muß ich tun, wenn ich im Falle eines Streits mit Ihnen ein Schlichtungsverfahren anstrengen will?
Jeder Teilnehmer hat das Recht ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur in Bonn zu beantragen. Anträge an die Schlichtungsstelle können elektronisch im Online-Verfahren oder schriftlich per Brief oder Telefax gestellt werden. Das Schlichtungsverfahren ist grundsätzlich kostenpflichtig. Einzelheiten zum Schlichtungsverfahren, der Verfahrensordnung und den Kosten finden Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur (http://www.bundesnetzagentur.de).